Klarstellung zur Facebook-Diskussion über Kassenbeiträge: Die Arbeitgeberanteile der Unternehmen werden als Betriebsausgaben bilanziert und sind damit steuerfrei. Sie werden aber nicht vom Finanzamt zurückerstattet, wie in der Diskussion behauptet. Beim Arbeitnehmer gibt es nur Freibeträge, bis zu denen diese Beiträge steuerfrei sind. Der Gutverdiener muss den darüber hinausgehenden Betrag sogar noch als Einkommen versteuern. Dies gilt auch für die Krankenkassenbeiträge der Beamten, die bei einem allein verdienenden, verheirateten Beamten mit 2 Kindern in den mittleren Lohngruppen etwa dreimal so hoch sind, als der Arbeitnehmeranteil eines gleich gut verdienenden Angestellten. Beamte zahlen ihre Krankenkasse größtenteils aus versteuertem Einkommen, weil sie niedrigere Freibeträge haben.
Der finanzielle Vorteil, den der Staat aus dem Beamtentum zieht, kommt folgendermaßen zu Stande: Bei der Krankenversicherung zahlen Geringverdiener, Rentner und Sozialhilfeempfänger (dazu gehören neuerdings auch die Flüchtlinge) sehr geringe Beiträge. Ihre Krankheitskosten werden von den Beiträgen der hohen Einkommen mit finanziert. Bei der Rentenversicherung gibt es im Niedriglohnbereich weit mehr Frührentner, als bei den oberen Einkommensgruppen und erst recht bei den Beamten. Die Abschläge bei Frührenten sind aber niedriger, als sie entsprechend der geleisteten Beiträge und des längeren Rentenbezugs sein müssten. Auch hier findet eine Subventionierung der niederen Lohngruppen durch die Besserverdienenden statt.
Der Staat hat für seine überwiegend hoch bezahlten Beamten weder die Krankheitskosten der niedrigen Lohngruppen, noch die Frührenten der körperlich hart arbeitenden und von ungesunder Lebensweise geschädigten Arbeiter zu finanzieren, wenn er die anfallenden Kosten der Beamten direkt bezahlt. Außerdem spart er sich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur betrieblichen Unfallversicherung. Er bescheißt, um es deutlich zu sagen, mit dem Beamtentum die Sozialkassen.